Immobilienregelung nach Trennung – Verfügbare Möglichkeiten
Immobilienregelung nach Trennung – Verfügbare Möglichkeiten
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Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?
Ist ein Verkauf der Immobilie sofort erforderlich?
Nicht zwingend. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung für eine Beratung!
Immobilienbesitz in der Zugewinngemeinschaft
Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und Schulden beiden Ehepartnern gehören. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.
Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen
Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies wird durch eine notarielle Erklärung im Grundbuch festgelegt. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.
Übertragung der Immobilie auf die Kinder
Man kann auch die Immobilie auf die Kinder übertragen. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.
Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus
Eine weitere Lösung ist die Übertragung des Eigentums an einen Partner. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Es muss beachtet werden, dass die laufenden Kreditverpflichtungen ebenfalls übernommen werden.
Teilungsversteigerung
Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Das führt oft zu ungedeckten Schulden, für die beide haften. Es ist daher besser, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Vermietung
Ist ein Verkauf unvorteilhaft oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, könnte Vermietung eine Möglichkeit sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter kooperieren oder einen Makler engagieren.
Immobilienverkauf
Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bekomme mehr Informationen bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach einem Jahr Trennung kann jeder Partner den Verkauf des Hauses verlangen. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. Damit haben Sie den Kopf frei für andere Dinge bei der Scheidung.
Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Zusammen finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.
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Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir helfen Ihnen gern. Report this page